Beim SCC haben wiederholt Personen nachgefragt, ob für Ehepaare - Lebens- Gemeinschaften im Seniorenalter bei Vereinsbeitritt die einmalige Aufnahmegebühr von 60 € reduziert werden kann. Hierzu hat der Vorstand des SCC am 25.04.2022 folgenden Beschluss gefasst:
"Bei gleichzeitigem gemeinsamen Vereinsbeitritt von Ehepaaren - Lebens- Gemeinschaften im Seniorenalter (gesetzliches Renteneintrittsalter) wird die einmalige Aufnahmegebühr für Neumitglieder auf 30 € pro Person halbiert".